Die kommunalpolitischen Mandatsträger der CDU Egestorf sind als ehrenamtliche Ratsmitglieder insbesondere in den Räten der Gemeinde Egestorf und der Samtgemeinde Hanstedt tätig.

Die Gemeinde ist die Grundlage des demokratischen Staates. Sie verwaltet in eigener Verantwortung ihre Angelegenheiten im Rahmen der Gesetze mit dem Ziel, das Wohl ihrer Einwohnerinnen und Einwohner zu fördern. Die Gemeinden sind in ihrem Gebiet die ausschließlichen Träger der gesamten öffentlichen Aufgaben, soweit die Gesetze nicht ausdrücklich etwas anderes bestimmen. Sie stellen in den Grenzen ihrer Leistungsfähigkeit die für ihre Einwohnerinnen und Einwohner erforderlichen sozialen, kulturellen und wirtschaftlichen öffentlichen Einrichtungen bereit. Die kommunalen Aufgaben – sowohl die freiwillig übernommen als auch die durch Gesetz zugewiesenen – sind vielfältig. Als Beispiele seien genannt: die Unterhaltung von Freibädern, Sportanlagen,  Aufstellung von Bebauungsplänen, die Wirtschaftsförderung und die Herstellung und Unterhaltung der gemeindlichen Straßen und Fußwege einschließlich Beleuchtung und Entwässerung.

›› Kommunen in Niedersachsen

Gem. § 12 Niedersächsisches Kommunalverfassungsgesetz (NKomVG) muss jede Gemeinde eine Hauptsatzung erlassen. In ihr ist zu regeln, was durch Rechtsvorschrift der Hauptsatzung vorbehalten ist.

›› Die Hauptsatzung der Gemeinde Egestorf

›› Geschäftsordnung für den Rat der Gemeinde Egestorf